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8. Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne
8.1 Allgemeine Informationen
- ACHTUNG: Geringverdiener dürfen nicht mit geringfügig Beschäftigten verwechselt werden!
- zur Berufsausbildung Beschäftigte Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne bis zu einer Grenze von 325€.
8.2 Sozialversicherungsmerkmale
- Arbeitgeber zahlt Sozialversicherungsbeiträge allein, wenn
- Zur Berufsausbildung Beschäftigte nicht mehr als 325€ im Monat verdienen.
- Arbeitnehmer, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein freiwilliges leisten.
- Wenn der Betrag von 325€ im Monat überschritten wird, müssen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeden weiteren Cent jeweils zur Hälfte verbeitragen
8.3 Steuermerkmale
- Es kommt in der Praxis zu keinem Lohnsteuerabzug. Der Grund: Das Einkommen liegt unterhalb des Grundfreibetrags.
- Unterschied zu geringfügig Beschäftigten: Lohn kann nicht pauschal versteuert werden.
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