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    8. Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne
    
            8.1 Allgemeine Informationen
- ACHTUNG: Geringverdiener dürfen nicht mit geringfügig Beschäftigten verwechselt werden!
 
- zur Berufsausbildung Beschäftigte Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne bis zu einer Grenze von 325€.
 
8.2 Sozialversicherungsmerkmale
- Arbeitgeber zahlt Sozialversicherungsbeiträge allein, wenn
- Zur Berufsausbildung Beschäftigte  nicht mehr als 325€ im Monat verdienen.
 
- Arbeitnehmer, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein freiwilliges leisten.
 
 
- Wenn der Betrag von 325€ im Monat überschritten wird, müssen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeden weiteren Cent jeweils zur Hälfte verbeitragen
 
8.3 Steuermerkmale
- Es kommt in der Praxis zu keinem Lohnsteuerabzug. Der Grund: Das Einkommen liegt unterhalb des Grundfreibetrags.
 
- Unterschied zu geringfügig Beschäftigten: Lohn kann nicht pauschal versteuert werden.
 
              
        
    
    
 
    
    
            
                 
         
     
     
    
    
            
        
     
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