# 8. Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne

## 8.1 Allgemeine Informationen

- ACHTUNG: Geringverdiener dürfen nicht mit geringfügig Beschäftigten verwechselt werden!
- zur Berufsausbildung Beschäftigte Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne bis zu einer Grenze von 325€.

## 8.2 Sozialversicherungsmerkmale

- Arbeitgeber zahlt Sozialversicherungsbeiträge allein, wenn 
    - Zur Berufsausbildung Beschäftigte nicht mehr als 325€ im Monat verdienen.
    - Arbeitnehmer, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein freiwilliges leisten.
- Wenn der Betrag von 325€ im Monat überschritten wird, müssen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeden weiteren Cent jeweils zur Hälfte verbeitragen

## 8.3 Steuermerkmale

- Es kommt in der Praxis zu keinem Lohnsteuerabzug. Der Grund: Das Einkommen liegt unterhalb des Grundfreibetrags.
- Unterschied zu geringfügig Beschäftigten: Lohn kann nicht pauschal versteuert werden.