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1. Allgemeines
- Auf der Lohnabrechnung werden Netto Be-/Abzüge werden nach dem Nettoverdienst aufgeführt
- Durch das Hinzurechnen von Bezügen bzw. durch den Abzug von Abzügen vom Nettoverdienst ergibt sich der Auszahlungsbetrag
- Auf Netto Be-/Abzüge müssen keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden
- Netto Be-/Abzüge haben verschiedene Einsatzbereiche:
- Erstattungen (Bezug)
- Bereits gezahlte Vorschüsse (Abzug)
- Korrekturen aus dem Vormonat (Be-/Abzug)
- Korrekturen von beim Bruttolohn berücksichtigter Lohnarten (Abzug)
- etc.
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