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1. Allgemeines

  • Auf der Lohnabrechnung werden Netto Be-/Abzüge werden nach dem Nettoverdienst aufgeführt 
  • Durch das Hinzurechnen von Bezügen bzw. durch den Abzug von Abzügen vom Nettoverdienst ergibt sich der Auszahlungsbetrag
  • Auf Netto Be-/Abzüge müssen keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden
  • Netto Be-/Abzüge haben verschiedene Einsatzbereiche:
    • Erstattungen (Bezug)
    • Bereits gezahlte Vorschüsse (Abzug)
    • Korrekturen aus dem Vormonat (Be-/Abzug)
    • Korrekturen von beim Bruttolohn berücksichtigter Lohnarten (Abzug)
    • etc.