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    1. Allgemeines
    
            
- Auf der Lohnabrechnung werden Netto Be-/Abzüge werden nach dem Nettoverdienst aufgeführt 
 
- Durch das Hinzurechnen von Bezügen bzw. durch den Abzug von Abzügen vom Nettoverdienst ergibt sich der Auszahlungsbetrag
 
- Auf Netto Be-/Abzüge müssen keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden
 
- Netto Be-/Abzüge haben verschiedene Einsatzbereiche:
- Erstattungen (Bezug)
 
- Bereits gezahlte Vorschüsse (Abzug)
 
- Korrekturen aus dem Vormonat (Be-/Abzug)
 
- Korrekturen von beim Bruttolohn berücksichtigter Lohnarten (Abzug)
 
- etc.  
 
 
              
        
    
    
 
    
    
            
                 
         
     
     
    
    
            
        
     
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