Skip to main content

2. Nettobezug

  • Ein Nettobezug wird zum ermittelten Nettolohn hinzugerechnet.
  • Nettobezüge sind oft Zahlungen, die nicht zur eigentlichen Entlohnung gehören

 

 2.1 Beispiele für Nettobezüge

  • Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Auszahlung von Arbeitgeberdarlehn
  • Auslagenersatz (wenn Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt)
  • Reisekostenersatz (wenn Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt)
  • Kindergeld (nur im öffentlichen Dienst vom Arbeitgeber ausgezahlt

 

2.2 Beispiel aus der Praxis

Der Mitarbeiter Mark Müller erhält ein Bruttogehalt von 4.000 €.
Sie ist in der Steuerklasse 1, und privat versichert, evangelisch (= 8 % Kirchensteuer) und hat keine Kinder.

Monatlich bekommt Mar von seinem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung von 250,00 €.

Bruttogehalt 4.000,00 €
Gesamtbrutto 4.000,00 €
   
Steuerliche Abzüge (LSt, Soli, KiSt) 687,15 €
Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, ALV) 801,00 €
   
Nettoverdienst 2511,85 €

Nettobezug (Beitragszuschuss zur

privaten Krankenversicherung)

+ 250,00 €
   
Auszahlungsbetrag 2761,85 €