2. Nettobezug
- Ein Nettobezug wird zum ermittelten Nettolohn hinzugerechnet.
 - Nettobezüge sind oft Zahlungen, die nicht zur eigentlichen Entlohnung gehören
 
2.1 Beispiele für Nettobezüge
- Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
 - Auszahlung von Arbeitgeberdarlehn
 - Auslagenersatz (wenn Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt)
 - Reisekostenersatz (wenn Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt)
 - Kindergeld (nur im öffentlichen Dienst vom Arbeitgeber ausgezahlt
 
2.2 Beispiel aus der Praxis
Der Mitarbeiter Mark Müller erhält ein Bruttogehalt von 4.000 €.
Sie ist in der Steuerklasse 1, und privat versichert, evangelisch (= 8 % Kirchensteuer) und hat keine Kinder.
Monatlich bekommt Mar von seinem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung von 250,00 €.
| Bruttogehalt | 4.000,00 € | 
| Gesamtbrutto | 4.000,00 € | 
| Steuerliche Abzüge (LSt, Soli, KiSt) | 687,15 € | 
| Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, ALV) | 801,00 € | 
| Nettoverdienst | 2511,85 € | 
| 
 Nettobezug (Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung)  | 
+ 250,00 € | 
| Auszahlungsbetrag | 2761,85 € | 
                
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