1. Zeitentlohnung
Der Zeitlohn ist eine Art des Lohns, bei dem sich die Arbeitszeit als Berechnungsgrundlage zur Lohnfindung identifiziert.
Die Entlohnung gemäß der Arbeitszeit, kann als einfachste Methodik der Lohnfindung bezeichnet werden.
Dabei wird die Leistung, die der Arbeitnehmer erbring, (zunächst) nicht berücksichtigt.
Als Rechnungsgrundlage haben sich in Deutschland die Zeiteinheiten Stunde, Schicht, Woche und Monat etabliert.
1.1 Stundenlohn
- Beim klassischen Stundenlohn einigen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auf einen Geldbetrag (in Brutto), den der Arbeitgeber für jede Arbeitsstunde erhält.
- Das Monatliche Brutto Gehalt in einem Monat ist demnach abhängig davon, wie viel viele Stunden der Arbeitnehmer in diesem Monat arbeitet. Der Lohn in einem Monat richtet sich nach den effektiv geleisteten Arbeitsstunden.
- Der Bruttolohn des Arbeitgebers wird bei einer unterschiedlichen Anzahl von Arbeitsstunden pro Monat differieren.
- Findet Verwendung bei unregelmäßigen Arbeitszeiten oder bei Gelegenheitsarbeiten.
1.1.1 Effektivlohn
- Der Effektivlohn ist komplexer als der Stundenlohn, beginnt aber genauso mit einem Geldbetrag (in Brutto) für jede Arbeitsstunde.
- Als zweiter Schritt wird beim Effektivlohn mit dem Arbeitnehmer ein Geldbetrag (pro Stunde) vereinbart, den der Arbeitgeber für jede Arbeitsstunde erhält.
- Der vereinbarte Geldbetrag pro Stunde wird jedoch in NETTO vereinbart. -> Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich also auf einen Auszahlungsbetrag pro Stunde. Dieser Betrag mal die geleisteten Stunden ergibt also den Betrag, der am Ende des Abrechnungszeitraums auf dem Konto des Arbeitgebers landet.
- Die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber werden in diesem Rahmen jeden Monats möglichst gering gehalten.
- Berechnung:
- Festlegung eines Auszahlungsbetrages pro Stunde (Netto).
- Festlegung eines Basisgrundlohns (Brutto).
- Ergänzung des Basisgrundlohns auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn.
- Optimierung auf den im Arbeitsvertrag vereinbarten Auszahlungsbetrag.
- Hinzufügen des Nachtzuschlages N6 (§ 6 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz).
1.2 Monatslohn
- Der Monatslohn setzt zwar ein tägliches Arbeitspensum (in Stunden) voraus, wird aber jeden Monat in gleicher Höhe an den Arbeitnehmer gezahlt. Unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeit.
- Größere Sicherheit für den Arbeitnehmer, da dieser auch in Monaten, in denen nicht die vereinbarten Stunden gearbeitet wurden, den vollen Lohn erhält.
- Findet vor allem Verwendung bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen, oder bei auf einen längeren Zeitraum befristeten Arbeitsverhältnissen.
1.3 Ausbildungsvergütung
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