8. Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne 8.1 Allgemeine Informationen ACHTUNG: Geringverdiener dürfen nicht mit geringfügig Beschäftigten verwechselt werden! zur Berufsausbildung Beschäftigte Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne bis zu einer Grenze von 325€. 8.2 Sozialversicherungsmerkmale Arbeitgeber zahlt Sozialversicherungsbeiträge allein, wenn Zur Berufsausbildung Beschäftigte  nicht mehr als 325€ im Monat verdienen. Arbeitnehmer, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein freiwilliges leisten. Wenn der Betrag von 325€ im Monat überschritten wird, müssen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeden weiteren Cent jeweils zur Hälfte verbeitragen 8.3 Steuermerkmale Es kommt in der Praxis zu keinem Lohnsteuerabzug. Der Grund: Das Einkommen liegt unterhalb des Grundfreibetrags. Unterschied zu geringfügig Beschäftigten: Lohn kann nicht pauschal versteuert werden.