2. Nettobezug Ein Nettobezug wird zum ermittelten Nettolohn hinzugerechnet. Nettobezüge sind oft Zahlungen, die nicht zur eigentlichen Entlohnung gehören    2.1 Beispiele für Nettobezüge Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung Auszahlung von Arbeitgeberdarlehn Auslagenersatz (wenn Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt) Reisekostenersatz (wenn Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt) Kindergeld (nur im öffentlichen Dienst vom Arbeitgeber ausgezahlt   2.2 Beispiel aus der Praxis Der Mitarbeiter Mark Müller erhält ein Bruttogehalt von 4.000 €. Sie ist in der Steuerklasse 1, und privat versichert, evangelisch (= 8 % Kirchensteuer) und hat keine Kinder. Monatlich bekommt Mar von seinem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung von 250,00 €. Bruttogehalt 4.000,00 € Gesamtbrutto 4.000,00 €     Steuerliche Abzüge (LSt, Soli, KiSt) 687,15 € Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, ALV) 801,00 €     Nettoverdienst 2511,85 € Nettobezug (Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung) + 250,00 €     Auszahlungsbetrag 2761,85 €