1. Allgemeines Auf der Lohnabrechnung werden Netto Be-/Abzüge werden nach dem Nettoverdienst aufgeführt  Durch das Hinzurechnen von Bezügen bzw. durch den Abzug von Abzügen vom Nettoverdienst ergibt sich der Auszahlungsbetrag Auf Netto Be-/Abzüge müssen keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden Netto Be-/Abzüge haben verschiedene Einsatzbereiche: Erstattungen (Bezug) Bereits gezahlte Vorschüsse (Abzug) Korrekturen aus dem Vormonat (Be-/Abzug) Korrekturen von beim Bruttolohn berücksichtigter Lohnarten (Abzug) etc.