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1. Laufende Lohnarten

Eine Laufende Lohnart kann auch als Bruttolohnart bezeichnet werden, die grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.

  • Die Höhe der steuerlichen Abzüge richtet sich nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (früher Lohnsteuerkarten) des Mitarbeiters.
  • Die Höhe der Sozialversicherungsabgaben richtet sich nach den festgelegten Beitragssätzen der Sozialversicherungszweige. 

 

2.1 Lohn / Gehalt

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2.2 Sonstige Bezüge

  • Ein sonstiger Bezug bezeichnet den Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn (=laufender Bezug) gezahlt wird.
  • Dazu gehören einmalige Arbeitslohnzahlungen (die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden):
    • Dreizehntes / viersehntes Monatsgehalt
    • Tantieme
    • Prämien
    • Sonderzahlungen
    • Jubiläumszuwendungen
    • Urlaubsgelder
    • Weihnachtsgelder
    • ...

-> Übersicht der Lohnarten

 

2.3 Zuschläge

  • Ein Zuschlag ist eine Leistung, die zusätzlich zum Grundgehalt für besondere Leistung oder Belastung des Arbeitnehmers gezahlt wird.
  • Die gängigsten Zuschläge (mit laufendem Charakter)
    • Überstundenzuschläge
    • Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG
    • Schichtzuschläge

-> Übersicht der Lohnarten

 

2.4 Zulagen

  • Eine Zulage ist eine Leistung, die zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt wird.
  • Anspruch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag:
    • Erschwerniszulage
    • Leistungszulage
    • Funktionszulage
    • Freiwillige Zulage
    • Soziale Zulage

 

2.5 Zuschüsse

 

2.6 Kost und Logis

 

2.7 PKW

 

2.8 Entgeltfortzahlung

 

2.9 Abgeltung

 

2.10 Freiwillige Beiträge zu Sozialversicherungen