1. Laufende Lohnarten
Eine Laufende Lohnart kann auch als Bruttolohnart bezeichnet werden, die grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
- Die Höhe der steuerlichen Abzüge richtet sich nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (früher Lohnsteuerkarten) des Mitarbeiters.
- Die Höhe der Sozialversicherungsabgaben richtet sich nach den festgelegten Beitragssätzen der Sozialversicherungszweige.
2.1 Lohn / Gehalt
- Die bekannteste Lohnart ist das Gehalt.
- Bei den folgenden Personengruppen hat das Gehalt (meist) einen laufenden Charakter:
2.2 Sonstige Bezüge
- Ein sonstiger Bezug bezeichnet den Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn (=laufender Bezug) gezahlt wird.
- Dazu gehören einmalige Arbeitslohnzahlungen (die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden):
- Dreizehntes / viersehntes Monatsgehalt
- Tantieme
- Prämien
- Sonderzahlungen
- Jubiläumszuwendungen
- Urlaubsgelder
- Weihnachtsgelder
- ...
2.3 Zuschläge
- Ein Zuschlag ist eine Leistung, die zusätzlich zum Grundgehalt für besondere Leistung oder Belastung des Arbeitnehmers gezahlt wird.
- Die gängigsten Zuschläge (mit laufendem Charakter)
- Überstundenzuschläge
- Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG
- Schichtzuschläge
2.4 Zulagen
- Eine Zulage ist eine Leistung, die zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt wird.
- Anspruch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag:
- Erschwerniszulage
- Leistungszulage
- Funktionszulage
- Freiwillige Zulage
- Soziale Zulage
2.5 Zuschüsse
2.6 Kost und Logis
2.7 PKW
2.8 Entgeltfortzahlung
2.9 Abgeltung
2.10 Freiwillige Beiträge zu Sozialversicherungen