1. Laufende Lohnarten
Eine Laufende Lohnart kann auch als Bruttolohnart bezeichnet werden, die grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
- Die Höhe der steuerlichen Abzüge richtet sich nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (früher Lohnsteuerkarten) des Mitarbeiters.
- Die Höhe der Sozialversicherungsabgaben richtet sich nach den festgelegten Beitragssätzen der Sozialversicherungszweige.
2.1 Lohn / Gehalt
- Die bekannteste Lohnart ist das Gehalt.
- Bei den folgenden Personengruppen hat das Gehalt (meist) einen laufenden Charakter:
2.2 SFN-Zuschläge
2.3 Zusätzliches Entgelt
2.4 Zuschüsse
2.5 Kost und Logis
2.6 PKW
2.7 Entgeltfortzahlung
2.8 Abgeltung
2.9 Zulagen
2.10 Freiwillige Beiträge zu Sozialversicherungen