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2. Laufende Lohnarten

Eine Laufende Lohnart kann auch als Bruttolohnart bezeichnet werden, die grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.

  • Die Höhe der steuerlichen Abzüge richtet sich nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (früher Lohnsteuerkarten) des Mitarbeiters.
  • Die Höhe der Sozialversicherungsabgaben richtet sich nach den festgelegten Beitragssätzen der Sozialversicherungszweige. 

2.1 Lohn / Gehalt

 

2.2 SFN-Zuschläge

 

2.3 Zusätzliches Entgelt

 

2.4 Zuschüsse

 

2.5 Kost und Logis

 

2.6 PKW

 

2.7 Entgeltfortzahlung

 

2.8 Abgeltung

 

2.9 Zulagen

 

2.10 Freiwillige Beiträge zu Sozialversicherungen