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Fahrtkostenzuschuss

Einen Fahrtkostenzuschuss zahlt ein Arbeitgeber stets freiwillig. Es gibt kein Gesetz, das den Arbeitgeber zur Zahlung dieses Zuschusses verpflichtet.

Beim Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers für Fahrten des Arbeitnehmers gibt es grundsätzlich zwei Optionen, die voneinander zu unterscheiden sind:

  1. Fahrtkostenzuschuss bei der Benutzung eines eigenen Fahrzeuges (insbesondere des eigenen PKW's)
  2. Fahrtkostenzuschuss in Form eines Jobtickets bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel

Fahrtkosten bei benutzung