3. Freie Lohnarten
Arbeitgeber haben die Möglichkeit den Nettolohn für Arbeitnehmer zu durch steuerfreie Zuwendungen zu erhöhen.
In § 1 SvEV ist zudem geregelt, dass einmalige Einnahmen, laufende Zahlungen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind, auch sozialversicherungsfrei sind.
3.1 Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen
3.1.1 Zuschläge
- SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) unter bestimmten Grenzen:
- Nachtarbeit 1 (von 20:00 - 06:00 Uhr): bis 25 %
- Nachtarbeit 2 (von 00:00 -04:00 Uhr): bis 40 %
- Sonntag (von 00:00 -24:00 Uhr des betreffenden Tages): bis 50%
- Feiertag (von 00:00 -24:00 Uhr des betreffenden Tages): bis 125 %
- Hoher Feiertag (von 00:00 -24:00 Uhr des betreffenden Tages): bis 150 %
3.1.2 Zuschüsse
- Kindergartenzuschuss
- Höhe der Aufwendung für die Betreuung
- Nur wenn das betreute Kind noch nicht schulpflichtig ist und außerhalb des Haushalts betreut wird
- Zuschuss zu privaten Telefonanschluss
- Max. 20 % des Rechnungsbetrags
- Max 20 € pro Monat
- Umzugskostenzuschuss
- Nur bei beruflich veranlasstem Umzug
- 730 € bzw. 1.460 € (bei Ehegatten) + 322 € für jede weitere Person
- Zuschuss zur Gesundheitsförderung
- Bis max. 600 € jährlich
- Muss ein von den Krankenkassen oder der "Zentralen Prüfstelle Prävention" zugelassenes Leistungsangebot sein oder
- nicht zertifizierungspflichtige Maßnahmen des Arbeitgebers (müssen dem Leitfaden Prävention entsprechen)
- Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung / Pflegeversicherung
- Steuerfreie Grenzwerte müssen eingehalten werden (2022: 384,58 € in KV & 73,77 € in PV (49,58 € in Sachsen))
3.1.3 Bezüge
- Sachbezüge bis zu 50 € monatlich (für betriebsfremde Waren und Dienstleistungen
- Job-Ticket
- Einkaufsgutschein / Tankgutscheine (ortsgebunden)
- Vereinsbeiträge
- etc.
- Werkzeuggeld
3.1.4 Annehmlichkeiten
Leistungen, die im betrieblichen Interesse erbracht werden. Es darf keine objektive Bereicherung Vorliegen
- Kosten für Vorsorgeuntersuchungen
- Fort- und Weiterbildungskosten
- Parkplatznutzung
- Benutzung von Sportanlagen, Bädern, büchereinen oder Betriebskindergärten
- Corona-Testungen und Übernahme der Kosten für Schutzmasken