2. Umsatzentlohnung
2.1 Umsatzanteilslohn
- Bei der Umsatzentlohnung bzw. dem Garantielohn wird der Arbeitnehmer anteilsmäßig am Nettoumsatz bzw. Bruttoumsatz beteiligt.
- Die Beteiligung richtet sich nach einem im Arbeitsvertrag festgelegtem Prozentsatz.
- Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer, welcher einen Umsatzanteilslohn erhält, Anspruch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn:
- Wenn der Umsatzanteilslohn des Arbeitnehmers in einem Monat (wegen schlechtem Wetter, Krankheit etc.) so niedrig ist, dass der daraus resultierende Stundenlohn unter dem Mindestlohn liegt, wird dem Arbeitnehmer der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn pro Stunde garantiert.
Beispiel 1:
Anna ist im Gasthof Bräu Vollzeit beschäftigt.
Um die Mitarbeiter weiter zu motivieren, schlug Annas' Chef seinen Angestellten einen Umsatzanteilslohn vor.
Er will seine Mitarbeiter "belohnen", wenn sie einen guten Umsatz machen.
Weil Anna schon immer vergleichsweise hohe Umsätze machte, ist Sie von der Idee begeistert.
Anna und Ihr Chef einigten sich auf die folgenden Rahmenbedingungen:
- Vollzeitbeschäftigung = 174 Stunden pro Monat
- Umsatzanteilslohn = 10% vom Nettoumsatz
Im Januar war, wie zu erwarten, sehr viel los und wegen des guten Wetters war der Glühweinmarkt ein voller Erfolg.
Annas Nettoumsatz am Ende des Monats betrug stolze 35.700,00 €. Das freute nicht Nur Annas' Chef, sondern auch Anna, als sie wenige Tage später auf Ihr Konto schaute:
- Aus 35.700,00 € Nettoumsatz resultierte ein Bruttolohn von 2.275 €.
- Nach Steuern und Sozialabgaben blieb Anna für diesen Monat ein Netto von 2.275 €, dass Annas' Chef ihr überwies.
Beispiel 2:
(Gleiche Rahmenbedingungen wie in Beispiel 1)
Der Februar war unglaublich regnerisch und kalt, weswegen der Glühweinmarkt geschlossen bleiben musste. Bis auf ein paar Veranstaltungen war darüber hinaus auch sonst nicht sonderlich viel los im Bräuhaus. Anna und ihre Kollegen machten keine demnach auch keine besonders hohen Umsätze. Am Ende des Monats kam Anna auf ein Nettoumsatz von lediglich 10.550,00 €. Anna hatte Angst, dass sie wegen diesem geringen Umsatz auch sehr wenig Gehalt bekommen wird. Durch den Mindestlohn, der ihr bei einem zu geringem Nettoumsatz garantiert wurde, war das Gehalt auf ihrem Konto am Ende doch höher als gedacht:
- Aus 10.550,00 € Nettoumsatz hätte ein Bruttolohn von 1.055 € für Anna resultiert.
- Umgerechnet auf die Stunden (174) hätte das jedoch nur ein Stundenlohn von ca. 6,00 € ergeben.
- Da in Deutschland seit 01.01.2022 ein Stundenlohn von mindestens 9,82 € gesetzlich vorgeschrieben wird, bekam Anna für diesen Monat genau diesen Mindestlohn pro Stunde, was schließlich zu einem Bruttolohn von 1.257,00 € führte.
- Nach Steuern und Sozialabgaben blieb Anna für diesen Monat ein Netto von 2.275 €, dass Annas' Chef ihr überwies.
2.2 Umsatzorientierter Stundenlohn
- Beim Umsatzorientierte Stundelohn orientiert sich (wie auch der Umsatzanteilslohn) das Entgelt des Arbeitnehmers anteilsmäßig am Nettoumsatz bzw. am Bruttoumsatz.
- Die Beteiligung richtet sich nach einem im Arbeitsvertrag festgelegtem Prozentsatz.
- Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer, welcher einen Umsatzanteilslohn erhält, Anspruch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn:
- Wenn der Umsatzanteilslohn des Arbeitnehmers in einem Monat (wegen schlechtem Wetter, Krankheit etc.) so niedrig ist, dass der daraus resultierende Stundenlohn unter dem Mindestlohn liegt, wird dem Arbeitnehmer der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn pro Stunde garantiert.
- Am Ende des Tages ist das Entgelt was auf dem Konto des Arbeitnehmers landet das selbe (beim Umsatzanteilslohn sowie bei Umsatzorientiertem Stundenlohn).
- Lediglich die Berechnung und die damit zusammenhängenden Arbeitgebergesamtkosten unterscheidet sich:
2.2.1 Berechnung des Umsatzorientierten Stundenlohns
- Errechnung des Nettolohns des Arbeitnehmers (Umsatz (in netto) des Arbeitnehmer mal den im Arbeitsvertrag festgelegtem Prozentsatzes).
- Errechnung des Nettolohns pro Stunde (Ergebnis aus 1. geteilt durch die Anzahl der gearbeiteten Stunden).
- Wie beim Effektivlohnmodell: Festlegung eines Basisgrundlohns.
- Ergänzung des Basisgrundlohns auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn (mit SFN-Zuschlägen und Mindestlohnergänzung).
- Wenn der Bruttolohn bzw. Nettolohn höher als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn ist
-> Optimierung auf in 2. errechneten Auszahlungsbetrag pro Stunde. - Hinzufügen des Nachtzuschlages N6 (§ 6 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz).