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2. Nettobezug

  • Ein Nettobezug wird zum ermittelten Nettolohn hinzugerechnet.
  • Nettobezüge sind oft Zahlungen, die nicht zur eigentlichen Entlohnung gehören

 

 2.1 Beispiele für Nettobezüge

  • Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Auszahlung von Arbeitgeberdarlehn
  • Auslagenersatz (wenn Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt)
  • Reisekostenersatz (wenn Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt)
  • Kindergeld (nur im öffentlichen Dienst vom Arbeitgeber ausgezahlt

 

2.2 Beispiel aus der Praxis

Der Mitarbeiter Mark Müller erhält ein Bruttogehalt von 4.000 €.
Sie ist in der Steuerklasse 1, und privat versichert, evangelisch (= 8 % Kirchensteuer) und hat keine Kinder.

Monatlich bekommt SissiMar von Ihremseinem Arbeitgeber eineinen Elektrofahrradsteuerfreien (>25 km/h)Zuschuss zur Verfügungprivaten gestellt.
DerKranken- geldwerteund Vorteil,Pflegeversicherung dervon sich hieraus ergibt, beträgt monatlich 50250,00 €.

Bruttogehalt 3.4.000,00 €
Gesamtbrutto 3.4.000,00 €
   
Steuerliche Abzüge (LSt, Soli, KiSt) 417,42687,15
Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, ALV) 613,81801,00
   
Nettoverdienst 1968,772511,85

Nettobezug (Beitragszuschuss zur

privaten Krankenversicherung)

+ 250,00 €
   
Auszahlungsbetrag 1918,772761,85