2. Nettobezug
- Ein Nettobezug wird zum ermittelten Nettolohn hinzugerechnet.
- Nettobezüge sind oft Zahlungen, die nicht zur eigentlichen Entlohnung gehören
2.1 Beispiele für Nettobezüge
- Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
- Auszahlung von Arbeitgeberdarlehn
- Auslagenersatz (wenn Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt)
- Reisekostenersatz (wenn Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt)
- Kindergeld (nur im öffentlichen Dienst vom Arbeitgeber ausgezahlt
2.2 Beispiel aus der Praxis
Der Mitarbeiter Mark Müller erhält ein Bruttogehalt von 4.000 €.
Sie ist in der Steuerklasse 1, und privat versichert, evangelisch (= 8 % Kirchensteuer) und hat keine Kinder.
Monatlich bekommt Sissi von Ihrem Arbeitgeber ein Elektrofahrrad (>25 km/h) zur Verfügung gestellt.
Der geldwerte Vorteil, der sich hieraus ergibt, beträgt monatlich 50 €.
Bruttogehalt | 3.000,00 € |
Gesamtbrutto | 3.000,00 € |
Steuerliche Abzüge (LSt, Soli, KiSt) | 417,42 € |
Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, ALV) | 613,81 € |
Nettoverdienst | 1968,77 € |
Nettobezug (Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung) |
+ 250,00 € |
Auszahlungsbetrag | 1918,77 € |