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2. Nettobezug

  • Ein Nettobezug wird zum ermittelten Nettolohn hinzugerechnet.
  • Nettobezüge sind oft Zahlungen, die nicht zur eigentlichen Entlohnung gehören

 

 2.1 Beispiele für Nettobezüge

  • Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Auszahlung von Arbeitgeberdarlehn
  • Auslagenersatz (wenn Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt)
  • Reisekostenersatz (wenn Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt)
  • Kindergeld (nur im öffentlichen Dienst vom Arbeitgeber ausgezahlt

 

2.2 Beispiel aus der Praxis

Der Mitarbeiter Mark Müller erhält ein Bruttogehalt von 4.000 €.
Sie ist in der Steuerklasse 1, und privat versichert, evangelisch (= 8 % Kirchensteuer) und hat keine Kinder.

Monatlich bekommt Sissi von Ihrem Arbeitgeber ein Elektrofahrrad (>25 km/h) zur Verfügung gestellt.
Der geldwerte Vorteil, der sich hieraus ergibt, beträgt monatlich 50 €.

Bruttogehalt 3.000,00 €
Sachbezug "Dienstrad (Elektrorad > 25 km/h)" + 50,00 €
Gesamtbrutto 3.050 €
   
Steuerliche Abzüge (LSt, Soli, KiSt) 417,42 €
Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, ALV) 613,81 €
   
Nettoverdienst 1968,77 €
Nettoabzug (verrechneter Sachbezug
"Dienstrad (Elektrorad > 25 km/h)"
- 50,00 €
   
Auszahlungsbetrag 1918,77 €