1. Zeitentlohnung
Der Zeitlohn ist eine Art des Lohns, bei dem sich die Arbeitszeit als Berechnungsgrundlage zur Lohnfindung identifiziert.
Die Entlohnung gemäß der Arbeitszeit, kann als einfachste Methodik der Lohnfindung bezeichnet werden.
Dabei wird die Leistung, die der Arbeitnehmer erbring, (zunächst) nicht berücksichtigt.
Als Rechnungsgrundlage sind die Zeiteinheiten Stunde, Schicht, Woche oder Monat denkbar.
1.1 Stundenlohn
1.2 Monatslohn
1.3 Effektivlohn
1.4 Ausbildungsvergütung
1.4.1 Ausbildungsvergütung kfm.
1.4.1 Ausbildungsvergütung gew.