2 Neuigkeiten zum Mindestlohn ab 08 2022
Informationen an die Kunden
Bisherige Möglichkeiten in Optimallohn zum gesetzlichen Mindestlohn
Zum 01.01.2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Wir haben die Rahmenbedingungen damals genauestens untersucht und bieten seitdem 2 Möglichkeiten der Mindestlohnergänzung an:
- 1 SV Brutto erreicht den Mindestlohn mit dem SV=sozialversicherungspflichtigen Brutto, also ohne SFN-Zuschläge
- 2 EGFZ Brutto erreicht den Mindestlohn mit dem EGFZ=Entgeltfortzahlungsbrutto, also inklusive SFN-Zuschlägen
In beiden Fällen bieten wir die Möglichkeit, den Nachtarbeitszuschlag aufgrund $ 6 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz zusätzlich zum Mindestlohn und auch zusätzlich zum vereinbarten Auszahlungsbetrag im Effektivlohnmodell zu bezahlen.
Neue Informationen
Mindestlohn inklusive Zuschlägen ist juristisch korrekt
Aufgrund vieler Gerichtsurteile in der Zwischenzeit ist aus unserer Sicht auch die Mindestlohnergänzung 2 EGFZ Brutto inklusive SFN-Zuschlägen zulässig. Details dazu finden Sie auf unserer Website unter Blog -> Teil 2 unserer frisch veröffentlichten Serie zum gesetzlichen Mindestlohn.
Geringe Praxisrelevanz des Nachtarbeitszuschlag
Der Nachtarbeitszuschlag ist in vielen Betrieben kaum relevant: Gesetzlich ist er nur anzuwenden, wenn die Nachtarbeit bis mindestens 01:00 entweder in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Jahr anfällt, siehe § 2 Begriffsbestimmungen Arbeitszeitgesetz. Auch werden die Lohnschwankungen die durch die Berechnung zusätzlich zum vereinbarten Auszahlungsbetrag entstehen, nicht immer positiv aufgenommen.
Änderungen in Optimallohn
Vorlagen anpassen - muss Mindestlohnergänzung 2 in den Verträgen stehen? Brauchen wir eine Unterscheidung zwischen 1 und 2?
N6 Einstellung muss sich auf Vorlagen auswirken
N6 Default sollte inaktiv sein