Skip to main content

2 Neuigkeiten zum Mindestlohn ab 08 2022

Informationen an die Kunden

Bisherige Möglichkeiten in Optimallohn zum gesetzlichen Mindestlohn

Zum 01.01.2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Wir haben die Rahmenbedingungen damals genauestens untersucht und bieten seitdem 2 Möglichkeiten der Mindestlohnergänzung an:

  • 1 SV Brutto erreicht den Mindestlohn mit dem SV=sozialversicherungspflichtigen Brutto, also ohne SFN-Zuschläge
  • 2 EGFZ Brutto erreicht den Mindestlohn mit dem EGFZ=Entgeltfortzahlungsbrutto, also inklusive SFN-Zuschlägen

In beiden Fällen bieten wir die Möglichkeit, den Nachtarbeitszuschlag aufgrund $ 6 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz zusätzlich zum Mindestlohn und auch zusätzlich zum vereinbarten Auszahlungsbetrag im Effektivlohnmodell zu bezahlen. 

Neue Informationen

Mindestlohn inklusive Zuschlägen ist juristisch korrekt

Aufgrund vieler Gerichtsurteile in der Zwischenzeit ist aus unserer Sicht auch die Mindestlohnergänzung 2 EGFZ Brutto inklusive SFN-Zuschlägen zulässig. Details dazu finden Sie auf unserer Website unter Blog -> Teil 2 unserer frisch veröffentlichten Serie zum gesetzlichen Mindestlohn.

Geringe Praxisrelevanz des Nachtarbeitszuschlag 

Der Nachtarbeitszuschlag ist in vielen Betrieben kaum relevant: Gesetzlich ist er nur anzuwenden, wenn die Nachtarbeit bis mindestens 01:00 entweder in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Jahr anfällt, siehe § 2 Begriffsbestimmungen Arbeitszeitgesetz. Auch werden die Lohnschwankungen die durch die Berechnung zusätzlich zum vereinbarten Auszahlungsbetrag entstehen, nicht immer positiv aufgenommen.

Änderungen in Optimallohn

Vorlagen anpassen - muss Mindestlohnergänzung 2 in den Verträgen stehen? Brauchen wir eine Unterscheidung zwischen 1 und 2?

N6 Einstellung muss sich auf Vorlagen auswirken

N6 Default sollte inaktiv sein