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Allgemeine Erklärung des Effektivlohnverfahrens

Das Effektivlohnverfahren optimiert durch die Verwendung von SFN-Zuschlägen und variablen Lohnarten den Lohn monatlich auf einen durchschnittlichen Auszahlungsbetrag pro Stunde.

Basis ist ein laufender Bruttostundenlohn "Basisgrundlohn". Sofern der gesetzliche Mindestlohn nicht erreicht wird, wird eine Lohnart "Mindestlohnergänzung" hinzugefügt um den gesetzlichen Mindestlohn zu erreichen. 

Monatlich entstehen je nach Arbeitszeiten unterschiedliche mögliche SFN Zuschläge. Um einen konstanten durchschnittlichen Auszahlungsbetrag zu erreichen, werden Lohnarten "Ergänzungslohn" und "SFN-Zuschläge" flexibel eingesetzt: Führen in einem Monat die gesetzlich möglichen SFN-Zuschläge zu einem Überschreiten des Auszahlungsbetrags, so werden die Zuschläge reduziert, so dass der Auszahlungsbetrag erreicht wird. Führen in einem Monat die SFN-Zuschläge noch nicht zum Erreichen des Auszahlungsbetrags, so wird eine zusätzliche laufende Lohnart "Ergänzungslohn" bezahlt. Diese Lohnart ist grundlohnerhöhend, die SFN-Zuschläge berechnen sich dann aus der Summe der laufenden Lohnarten inklusive der Lohnarten "Ergänzungslohn" und "Mindestlohnergänzung".

Zu dieser Optimierung gibt es eine eigene Passage in den Durchführungsrichtlinien des Bundesfinanzministeriums:
Durchschnittlicher Auszahlungsbetrag: Die Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde steht der Steuerbefreiung nicht entgegen; der laufende Arbeitslohn kann der Höhe nach schwanken und durch eine Grundlohnergänzung aufgestockt werden (BFH vom 17.6.2010 – BStBl 2011 II S. 43).
Quelle: https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2019/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/2-Steuerfreie-Einnahmen/Paragraf-3b/inhalt.htmlganz unten unter "Hinweise".

Basis ist das genannte Bundesfinanzhof-Urteil in dem das Rechenverfahren auch erläutert wird: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201010247/

Rentenversicherungshakerl

Für das Verständnis des "Rentenversicherungshakerls" gibt es 3 Dateien unter /home/twodoxx/IP4 Produkt/Wissen in egroupware

  1. das Urteil des Bundesfinanzhofs das unser Effektivlohnverfahren
    steuerseitig akzeptiert und erklärt (06/2010)
  2. das Schreiben der Rentenversicherung in dem sie die SV-Pflicht
    für SFN Zuschläge aus dem Ergänzungslohn fordert (07/2016)
  3. unsere Erläuterung dieser Forderung inkl. Grafik und die
    technische Möglichkeit die Forderung der Rentenversicherung zu
    erfüllen (ab 01/2017)

Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist auch online: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201010247/