6. Geringfügig (109)
6.1 Allgemeine Informationen
6.2 Sozialversicherungsmerkmale
- Beitrag zur Krankenversicherung: 6 (Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte)
- Beitrag zur Rentenversicherung: 0 (kein Beitrag) / 5 (Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte)
- Beitrag zur Arbeitslosenversicherung: 0 (kein Beitrag)
- Beitrag zur Pflegeversicherung: 0 (kein Beitrag)
- Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt, sind die 2. und jede weitere geringfügige Beschäftigungen dem Personengruppenschlüssel 101 zuzuordnen.
6.3 Steuermerkmale
- Arbeitgeber zahlt eine einheitliche Pauschalsteuer von 2,00 %
- Bei einer zweiten geringfügigen Anstellung zahlt der Arbeitgeber eine einheitliche Pauschalsteuer von 20,00 %
Weiterführende Informationen: https://www.lohn-info.de/gering.html#gesetzliche_grundlagen