6. Geringfügig (109)

6.1 Allgemeine Informationen

6.2 Sozialversicherungsmerkmale

6.3 Steuermerkmale

 

6.4 Checkliste

Thema Erklärung
Kost Wenn davon ausgegangen wird, dass ein Mitarbeiter im Unternehmen Getränke und Speisen verzehrt (z.B. in Hotels und Restaurants), muss dieser geldwerte  Vorteil auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. 
Urlaub

Auch geringfügig Beschäftigte haben den Anspruch auf (bezahlten) Urlaub.

Wenn das Über Jahre vergessen wird kann das in der Prüfung richtig teuer werden.

Überschreitung der 450 € Grenze  
Rentenversicherungs-ablehnung  
Zuschläge  
Entgeltfortzahlung  
Mindestlohn  
Änderung auf Teilzeitanstellung  

 

Weiterführende Informationen: https://www.lohn-info.de/gering.html#gesetzliche_grundlagen


Revision #12
Created 11 January 2022 08:49:28 by Jakob Berz
Updated 3 May 2022 14:26:43 by Jakob Berz