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3. Nettoabzug

  • Ein Nettoabzug wird vom ermittelten Nettolohn abgezogen.

 

3.1 Beispiele für Netto AbzügeNettoabzüge

  • Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung (bei freiwillig Versicherten)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sachbezüge (die bei der Ermittlung des Bruttogehalts als Fiktivlohn berücksichtigt wurden)
  • Personalrabatte (Verkäufe werden bei monatlicher Personalabrechnung berücksichtigt)
  • Miete für Dienstwohnung
  • Prämien für Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, die der Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung finanziert
  • Tilgungszahlungen 
  • Sonstige Aufwendungen, die der Arbeitgeber vom Nettolohn abzieht
    • Bußgelder (vom Arbeitnehmer Verschuldet)
    • Pfändungsgebühren
    • Telefongebühren (für die private Nutzung)

 

3.2 Beispiel aus der Praxis

Die Mitarbeiterin Sissi Sonnenschein erhält ein Bruttogehalt von 3.000 €.
Sie ist in der Steuerklasse 1, gesetzlich Krankenversichert (AOK-Baden Würdenberg), evangelisch (= 8 % Kirchensteuer) und hat keine Kinder.

Monatlich bekommt Sissi von Ihrem Arbeitgeber ein Elektrofahrrad (>25 km/h) zur Verfügung gestellt.
Der geldwerte Vorteil, der sich hieraus ergibt, beträgt monatlich 50 €.

Bruttogehalt 3.000,00 €
Sachbezug "Dienstrad (Elektrorad > 25 km/h)" + 50,00 €
Gesamtbrutto 3.050 €
   
Steuerliche Abzüge (LSt, Soli, KiSt) 417,42 €
Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, ALV) 613,81 €
   
Nettoverdienst 1968,77 €
Nettoabzug (verrechneter Sachbezug
"Dienstrad (Elektrorad > 25 km/h)"
- 50,00 €
   
Auszahlungsbetrag 1918,77 €