3. Nettoabzug
- Ein Nettoabzug wird vom ermittelten Nettolohn abgezogen.
3.1 Beispiele für Netto AbzügeNettoabzüge
- Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung (bei freiwillig Versicherten)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Sachbezüge (die bei der Ermittlung des Bruttogehalts als Fiktivlohn berücksichtigt wurden)
- Personalrabatte (Verkäufe werden bei monatlicher Personalabrechnung berücksichtigt)
- Miete für Dienstwohnung
- Prämien für Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, die der Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung finanziert
- Tilgungszahlungen
- Sonstige Aufwendungen, die der Arbeitgeber vom Nettolohn abzieht
- Bußgelder (vom Arbeitnehmer Verschuldet)
- Pfändungsgebühren
- Telefongebühren (für die private Nutzung)
3.2 Beispiel aus der Praxis
Die Mitarbeiterin Sissi Sonnenschein erhält ein Bruttogehalt von 3.000 €.
Sie ist in der Steuerklasse 1, gesetzlich Krankenversichert (AOK-Baden Würdenberg), evangelisch (= 8 % Kirchensteuer) und hat keine Kinder.
Monatlich bekommt Sissi von Ihrem Arbeitgeber ein Elektrofahrrad (>25 km/h) zur Verfügung gestellt.
Der geldwerte Vorteil, der sich hieraus ergibt, beträgt monatlich 50 €.
Bruttogehalt | 3.000,00 € |
Sachbezug "Dienstrad (Elektrorad > 25 km/h)" | + 50,00 € |
Gesamtbrutto | 3.050 € |
Steuerliche Abzüge (LSt, Soli, KiSt) | 417,42 € |
Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, ALV) | 613,81 € |
Nettoverdienst | 1968,77 € |
Nettoabzug (verrechneter Sachbezug "Dienstrad (Elektrorad > 25 km/h)" |
- 50,00 € |
Auszahlungsbetrag | 1918,77 € |