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3. Nettoabzug

  • Ein Nettoabzug wird vom ermittelten Nettolohn abgezogen.

 

3.1 Beispiele für Netto Abzüge

  • Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung (bei freiwillig Versicherten)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sachbezüge (die bei der Ermittlung des Bruttogehalts als Fiktivlohn berücksichtigt wurden)
  •  Personalrabatte (Verkäufe werden bei monatlicher Personalabrechnung berücksichtigt)
  • Miete für Dienstwohnung
  • Prämien für Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, die der Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung finanziert
  • Tilgungszahlungen 
  • Sonstige Aufwendungen, die der Arbeitgeber vom Nettolohn abzieht
    • Bußgelder (vom Arbeitnehmer Verschuldet)
    • Pfändungsgebühren
    • Telefongebühren (für die private Nutzung)

 

3.2 Beispiel aus der Praxis

Die Mitarbeiterin Sissi Sonnenschein erhält ein Bruttogehalt von 3.000 €.
Sie ist in der Steuerklasse 1, gesetzlich Krankenversichert (AOK-Baden Würdenberg), evangelisch (= 8 % Kirchensteuer) und hat keine Kinder.

Monatlich bekommt Sissi von Ihrem Arbeitgeber ein Elektrofahrrad (>25 km/h) zur Verfügung gestellt.
Der geldwerte Vorteil, der sich hieraus ergibt, beträgt monatlich 50 €.

Bruttogehalt3.000,00 €
Sachbezug "Dienstrad (Elektrorad > 25 km/h)"+ 50,00 €
Gesamtbrutto3.050 €
  
Steuerliche Abzüge (LSt, Soli, KiSt) 
Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, ALV) 
  
Nettoverdienst 
Nettoabzug (verrechneter Sachbezug "Dienstrad (Elektrorad > 25 km/h)"- 50,00 €
  
Auszahlungsbetrag