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2. Pauschale Lohnarten

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer pauschaliert werden
    • Wenn pauschale Lohnsteuer gezahlt wird, muss auch die anfallende Kirchensteuer pauschaliert werden
    • Wenn pauschale Lohnsteuer gezahlt wird, muss der Solidaritätszuschlag erhoben werden
      • 5,5 % der Pauschalsteuer
      • Ausnahme: 2 %ige Pauschalsteuer bei geringfügig Beschäftigten -> Kein Solidaritätszuschlag fällig

Varianten der Lohnpauschalierung:

    1. Pauschalierung der Lohnsteuer für den gesamten Arbeitslohn 
    2. Pauschalierung der Lohnsteuer für bestimmte Bestandteile des Lohns

 

2.1 Lohn / Gehalt

Bei bestimmten Arbeitnehmern kann der gesamte Lohn pauschal versteuert werden:

  • DerGeringfügig LohnBeschäftigte, bestimmterwenn Arbeitnehmerder Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung zahlt
    • Mit keiner weiteren geringfügigen Beschäftigung: 2 % pauschale Lohnsteuer
    • Jede weitere geringfügige Beschäftigung kann mit 20 % pauschal versteuert werden.
  • Kurzfristig Beschäftigte können mir 25 % pauschal versteuert werden
    • Kurzfristig Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft können mit 5 % pauschal versteuert werden

2.2 Zuschüsse

Einnahmen, die der Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Lohn oder Gehalt erhält, sind grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich kein Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal erhebt.

2.2.1 PKW

 

2.2.2 Kost

 

2.2.3 Internet

 

2.2.4 Auslösung / Spesen