2. Pauschale Lohnarten

Varianten der Lohnpauschalierung:

 

2.1 Lohn / Gehalt

Bei bestimmten Arbeitnehmern kann der gesamte Lohn pauschal versteuert werden:

-> Übersicht der Lohnarten

 

2.2 Lohnbestandteile über das Arbeitsentgelt hinaus

Erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn einmalige Einnahmen, laufende Zulagen oder Zuschläge, die der Arbeitgeber pauschal versteuert, sind diese sozialversicherungsrechtlich kein Arbeitsentgelt und folglich auch nicht sozialversicherungspflichtig (§ 1 Abs. 1 SvEV).

Lohnart Pauschaler Steuersatz
Fahrtkostenzuschuss bzw. Jobticket für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstädte 15 %
Jobtickets ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale 25%
Fahrten mit Firmenwagen (u.a. zur privaten Nutzung) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstädte  15 %
Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Dienstfahrrädern 25 %
Essenszuschüsse (unentgeltliche oder verbilligte Gewährung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber) 25 %
Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen (über den Freibetrag von 110 € hinaus) 25 %
Erholungsbeihilfen (Alternative bzw. Ergänzung zum Urlaubsgeld).
Bis zu einer jährlichen Freigrenze von 156 € pro Mitarbeiter (+ 104 € für Ehepartner; + 52 € pro Kind) 
25 %
Steuerpflichtiger Ersatz von Verpflegungskosten bei Reisekosten (wenn steuerfreie Pauschalbeträge überschritten werden) 25 %
Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten 25 %
Zuschüsse zur Internetnutzung (über Freibetrag hinaus) 25 %
Übereignung von bzw. Zuschüsse für Ladevorrichtungen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge   25 %
Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung 20 %
Sachprämien für Kundenbindungsprogrammen 2,25 %

-> Übersicht der Lohnarten


Revision #7
Created 21 February 2022 11:09:37 by Jakob Berz
Updated 30 May 2022 13:04:28 by Jakob Berz