Skip to main content

1 Erklärung des Effektivlohnmodells

1.1 Bestandteile des Effektivlohns

  • Mit dem Mitarbeiter wird zunächst ein Brutto-Stundenlohn vereinbart.
  • Zusätzlich wird mit dem Mitarbeiter ein durchschnittlicher Netto-Auszahlungsbetrag vereinbart.
  • Unterschreitet der Brutto-Stundenlohn den gesetzlichen Mindestlohn, wird eine Mindestlohnergänzung hinzugefügt, um den Mindestlohn zu erreichen.
  • Monatlich entstehen (je nach Arbeitszeiten) unterschiedlich mögliche SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge). 
  • Wird in einem Monat der Netto-Auszahlungsbetrag durch die Summe aus Brutto-Stundenlohn, (ggf. Mindestlohnergänzung) und SFN-Zuschläge nicht erreicht, wird zudem ein Ergänzungslohn hinzugefügt.

 

1.1.1 Benötigte Lohnarten 

Bezeichnung Lohnart in Optimallohn Lohnart Nummer in Optimallohn Steuer  SV-Versicherung
Brutto-Stundenlohn

Basisgrundlohn;

10000 ja ja
ggf. Mindestlohnergänzung Mindestlohnergänzung 62 ja ja
SFN-Zuschläge SFN-Zuschläge 10 nein nein

Ergänzungslohn

Ergänzungslohn 1 ja ja
SFN-Zuschläge (sozialversicherungspflichtig) SFN Zuschläge SV pflichtig 11 nein ja

 

1.2 Berechnung des Lohns

1.2.1 Optimierung auf gewünschten Netto-Auszahlungsbetrag (SFN-Zuschläge auf Mindestlohn)

  1. Basisgrundlohn pro Stunde wird festgelegt.
  2. Netto-Auszahlungsbetrag pro Stunde wird festgelegt.
  3. Wenn der Basisgrundlohn unter dem Mindestlohn liegt, wird die Mindestlohnergänzung hinzugefügt, um den Mindestlohn zu erreichen.
  4. Die SFN-Zuschläge berechnen sich aus dem zulässigen Prozentsätzen der Zuschläge, die in den entsprechenden zuschlagsfähigen Stunde gezahlt werden dürfen, multipliziert mit der Summe aus Basisgrundlohn und Mindestlohnergänzung.
  5. Kappung der Zuschläge bzw. hinzufügen des Ergänzungslohns, um Netto-Auszahlungsbetrag zu erreichen
    • Wenn durch die SFN-Zuschläge der Netto-Auszahlungsbetrag überschritten wird, werden die Zuschläge gekappt, bis der Netto-Auszahlungsbetrag erreicht ist
    • Wenn die SFN-Zuschläge nicht ausreichen, dass der Netto-Auszahlungsbetrag erreicht wird, wird der Ergänzungslohn hinzugefügt, bis der Netto-Auszahlungsbetrag erreicht ist. Auf diesen Ergänzungslohn werden ebenfalls SFN-Zuschläge bezahlt. Auch diese werden in der Ermittlung des Ergänzungslohn mit berücksichtigt.

 

1.2.12 Optimierung auf gewünschtengesetzlichen Brutto-Mindestlohn (Brutto)SFN-Zuschläge in Mindestlohn)

  1. Basisgrundlohn (pro stunde)Stunde wird festgelegt. Dieser sollte geringer als der Mindestlohn sein.
  2. Die Netto-AuszahlungsbetragSFN-Zuschläge (proberechnen Stunde)sich aus dem zulässigen Prozentsätzen der Zuschläge, die in den entsprechenden zuschlagsfähigen Stunde gezahlt werden dürfen, multipliziert mit dem Basisgrundlohn.
  3. Wenn die Summe aus Basisgrundlohn und SFN-Zuschlägen unter dem Mindestlohn liegt, wird festgelegt.die ergibtMindestlohnergänzung sichhinzugefügt, hierum ausden dem 
  4. Mindestlohn
  5.  zu erreichen.

 

1.2.3 Optimierung auf gewünschten Netto-Auszahlungsbetrag (SFN-Zuschläge in Mindestlohn)

  1. Basisgrundlohn pro Stunde wird festgelegt. Sollte hier niedriger als der Mindestlohn sein.
  2. Netto-Auszahlungsbetrag pro Stunde wird festgelegt.
  3. Die SFN-Zuschläge berechnen sich aus dem zulässigen Prozentsätzen der Zuschläge, die in den entsprechenden zuschlagsfähigen Stunde gezahlt werden dürfen, multipliziert mit dem Basisgrundlohn.
  4. Wenn die Summe aus Basisgrundlohn und SFN-Zuschlägen unter dem Mindestlohn liegt, wird die Mindestlohnergänzung hinzugefügt, um den Mindestlohn zu erreichen.
  5. Kappung der Zuschläge bzw. hinzufügen des Ergänzungslohns, um Netto-Auszahlungsbetrag zu erreichen
    • Wenn durch die SFN-Zuschläge der Netto-Auszahlungsbetrag überschritten wird, werden die Zuschläge gekappt, bis der Netto-Auszahlungsbetrag erreicht ist.
    • Wenn die SFN-Zuschläge nicht ausreichen, dass der Netto-Auszahlungsbetrag erreicht wird, wird der Ergänzungslohn hinzugefügt, bis der Netto-Auszahlungsbetrag erreicht ist. Auf diesen Ergänzungslohn werden ebenfalls SFN-Zuschläge bezahlt. Auch diese werden in der Ermittlung des Ergänzungslohn mit berücksichtigt.