IW3.1 Entlohnungsarten

1. Zeitentlohnung

Der Zeitlohn ist eine Art des Lohns, bei dem sich die Arbeitszeit als Berechnungsgrundlage zur Lohnfindung identifiziert.

Die Entlohnung gemäß der Arbeitszeit, kann als einfachste Methodik der Lohnfindung bezeichnet werden. 

Dabei wird die Leistung, die der Arbeitnehmer erbring, (zunächst) nicht berücksichtigt.

Als Rechnungsgrundlage haben sich in Deutschland die Zeiteinheiten Stunde, Schicht, Woche und Monat etabliert.

1.1 Stundenlohn

 

1.1.1 Effektivlohn

 

1.2 Monatslohn  

 

1.3 Ausbildungsvergütung

 

 

2. Umsatzentlohnung

2.1 Umsatzanteilslohn

 

Beispiel 1:

Anna ist im Gasthof Bräu Vollzeit beschäftigt.
Um die Mitarbeiter weiter zu motivieren, schlug Annas' Chef seinen Angestellten einen Umsatzanteilslohn vor.
Er will seine Mitarbeiter  "belohnen", wenn sie einen guten Umsatz machen.
Weil Anna schon immer vergleichsweise hohe Umsätze machte, ist Sie von der Idee begeistert.

Anna und Ihr Chef einigten sich auf die folgenden Rahmenbedingungen:

Im Januar war, wie zu erwarten, sehr viel los und wegen des guten Wetters war der Glühweinmarkt ein voller Erfolg.
Annas Nettoumsatz am Ende des Monats betrug stolze 35.700,00 €. Das freute nicht Nur Annas' Chef, sondern auch Anna, als sie wenige Tage später auf Ihr Konto schaute:

 

Beispiel 2:

(Gleiche Rahmenbedingungen wie in Beispiel 1)

Der Februar war unglaublich regnerisch und kalt, weswegen der Glühweinmarkt geschlossen bleiben musste. Bis auf ein paar Veranstaltungen war darüber hinaus auch sonst nicht sonderlich viel los im Bräuhaus. Anna und ihre Kollegen machten keine demnach auch keine besonders hohen Umsätze. Am Ende des Monats kam Anna auf ein Nettoumsatz von lediglich 10.550,00 €. Anna hatte Angst, dass sie wegen diesem geringen Umsatz auch sehr wenig Gehalt bekommen wird. Durch den Mindestlohn, der ihr bei einem zu geringem Nettoumsatz garantiert wurde, war das Gehalt auf ihrem Konto am Ende doch höher als gedacht:

 

2.2 Umsatzorientierter Stundenlohn

 

2.2.1 Berechnung des umsatzorientierten Stundenlohns

  1. Wie beim Effektivlohnmodell: Festlegung eines Basisgrundlohns.
  2. Errechnung des netto Auszahlungsbetrags des Arbeitnehmers (prozentual abhängig vom Umsatz (in netto(TODO: Welche Varianten netto/brutto Umsatz und netto/brutto Lohn machen überhaupt Sinn und werden verwendet??) des Arbeitnehmer mal den im Arbeitsvertrag festgelegtem Prozentsatzes).
    1. Info: Auswertung aus 2022 wir haben 7 Kunden mit folgenden Journalen (Details siehe Infolog #34632)
    2. Bruttolohn aus Nettoumsatz: 86 Journale
    3. Bruttolohn aus Bruttoumsatz: 342 Journale
    4. Nettolohn aus Nettoumsatz: 0 Journale
    5. Bruttolohn aus Nettoumsatz: 0 Journale
  3. Errechnung des Nettolohns pro Stunde (Ergebnis aus 1. geteilt durch die Anzahl der gearbeiteten Stunden).
  4. Ergänzung des Basisgrundlohns auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn.
  5. Wenn der Auszahlungsbetrag pro Stunde noch nicht erreicht ist
    -> Optimierung auf in 2. errechneten Auszahlungsbetrag pro Stunde.
  6. Hinzufügen des Nachtzuschlages N6 (§ 6 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz).