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Urlaub

Urlaubsansprüche kurz erklärt 

Das Bundesurlaubsgesetz sieht einen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche vor. Arbeitet ein Mitarbeiter weniger als 6 Tage pro Woche, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.

Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs:

Urlaubstage=  (Arbeitstage pro Woche / 6)  ×24 

Beispiele:

  1. Arbeitet der Mitarbeiter 2 Tage pro Woche, wäre der Urlaubsanspruch:

    2/ 6×24= 8 Urlaubstage pro Jahr
  2. Arbeitet der Mitarbeiter 3 Tage pro Woche, ergibt sich folgender Urlaubsanspruch:

    3/ 6×24=12 Urlaubstage pro Jahr
  3. Arbeitet der Mitarbeiter 5 Tage pro Woche, wäre der Urlaubsanspruch:

    5/ 6×24= 20 Urlaubstage pro Jahr

Ist ein Mitarbeiter bereits 6 Monate bei Ihnen beschäftigt und das über den Juni hinhaus, hat er einen Anspruch auf den kompletten restlichen Jahresurlaub.  

Beispiel: 

Mitarbeiter wurde am 01.03. von Ihnen angestellt und tritt zum 30.07. aus hat dieser.