Urlaub
Urlaubsansprüche kurz erklärt
Das Bundesurlaubsgesetz sieht einen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche vor. Arbeitet ein Mitarbeiter weniger als 6 Tage pro Woche, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.
Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs:
Urlaubstage= (Arbeitstage pro Woche / 6) ×24
Beispiele:
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Arbeitet der Mitarbeiter 2 Tage pro Woche, wäre der Urlaubsanspruch:
2/ 6×24= 8 Urlaubstage pro Jahr -
Arbeitet der Mitarbeiter 3 Tage pro Woche, ergibt sich folgender Urlaubsanspruch:
3/ 6×24=12 Urlaubstage pro Jahr -
Arbeitet der Mitarbeiter 5 Tage pro Woche, wäre der Urlaubsanspruch:
5/ 6×24= 20 Urlaubstage pro Jahr
Ist ein Mitarbeiter bereits 6 Monate bei Ihnen beschäftigt und das über den Juni hinhaus, hat er einen Anspruch auf den kompletten restlichen Jahresurlaub.
Beispiel:
Mitarbeiter wurde am 01.03. von Ihnen angestellt und tritt zum 30.07. aus hat dieser.