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1.Lohnübertragung/Export an den Steuerberater

Lohnübertragung an den Steuerberater

Am Ende eines Abrechnungszeitraums können die Bewegungsdaten aus Neolohn exportiert und im Lohnprogramm des Steuerberaters/Lohnbuchhalters importiert werden.

 Voraussetzungen einrichten

  1. Öffnen Sie in der Neolohn-Software den Bereich „Verwaltung“ und wählen den Reiter „Stammdaten“ aus.

  2. Klicken Sie auf die entsprechende Betriebsstätte.

  3. In dem Bereich „Schnittstellen“ wählen Sie das Programm Ihres Steuerberaters aus (z. B. DATEV Lohn & Gehalt).

  4. Hinterlegen Sie anschließend auch die Beraternummer und Mandantennummer

 

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Lohnarten zuordnen (Exportnummern)

Als Nächstes wechseln Sie in den Reiter „Lohnarten & Bezüge“.

Damit die Lohnarten beim Export korrekt zugeordnet werden können, ist es erforderlich, in der Spalte „Export-Nr.“ die Lohnart-Nummer einzutragen, die Ihr Steuerberater in seinem Lohnprogramm (z. B. DATEV, Addison, etc.) verwendet.

💡 Hinweis: Die korrekte Zuordnung der Exportnummern ist entscheidend für eine fehlerfreie Verarbeitung der Daten beim Steuerberater. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Kanzlei nach der richtigen Nummer.

 

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Einheitliche Personalnummern

Damit der Lohnexport korrekt verarbeitet werden kann, müssen die Personalnummern in Neolohn mit denen im Lohnprogramm des Steuerberaters übereinstimmen.

Die Personalnummer kann für jeden Mitarbeiter in der Mitarbeitermaske hinterlegt werden:
Wechsle dazu in den Reiter „Beschäftigung“ und trage die entsprechende Nummer im Feld „Personalnummer“ ein.

 

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