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1.Lohnübertragung/Export an den Steuerberater

Lohnübertragung an den Steuerberater

UmAm dieEnde fertigeneines LöhneAbrechnungszeitraums an Ihren Steuerberater zu übermitteln, empfehlen wir den Download der entsprechenden Exportdatei (z. B.können die „XY“-DateiBewegungsdaten aus Neolohn exportiert und im passenden Format für das Lohnprogramm des Steuerberaters).Steuerberaters/Lohnbuchhalters importiert werden.

 Voraussetzungen einrichten

  1. Öffnen Sie in der Neolohn-Software den Bereich „Verwaltung“ und wählen den Reiter „Stammdaten“ aus.

  2. Klicken Sie auf die entsprechende Betriebsstätte.

  3. In dem Bereich „Schnittstellen“ wählen Sie das Programm Ihres Steuerberaters aus (z. B. DATEV Lohn & Gehalt).

  4. Hinterlegen Sie anschließend auch die Beraternummer und Mandantennummer

 

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Lohnarten zuordnen (Exportnummern)

Als Nächstes wechseln Sie in den Reiter „Lohnarten & Bezüge“.

Damit die Lohnarten beim Export korrekt zugeordnet werden können, ist es erforderlich, in der Spalte „Export-Nr.“ die Lohnart-Nummer einzutragen, die Ihr Steuerberater in seinem Lohnprogramm (z. B. DATEV, Addison, etc.) verwendet.

💡 Hinweis: Die korrekte Zuordnung der Exportnummern ist entscheidend für eine fehlerfreie Verarbeitung der Daten beim Steuerberater. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Kanzlei nach der richtigen Nummer.

 

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