1.Lohnübertragung/Export an den Steuerberater
Lohnübertragung an den Steuerberater
Um die fertigen Löhne an Ihren Steuerberater zu übermitteln, empfehlen wir den Download der entsprechenden Exportdatei (z. B. die „XY“-Datei im passenden Format für das Lohnprogramm des Steuerberaters).
Voraussetzungen einrichten
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Öffnen Sie in der Neolohn-Software den Bereich „Verwaltung“ und wählen den Reiter „Stammdaten“ aus.
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Klicken Sie auf die entsprechende Betriebsstätte.
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In dem Bereich „Schnittstellen“ wählen Sie das Programm Ihres Steuerberaters aus (z. B. DATEV Lohn & Gehalt).
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Hinterlegen Sie anschließend auch die Beraternummer und Mandantennummer
Lohnarten zuordnen (Exportnummern)
Als Nächstes wechseln Sie in den Reiter „Lohnarten & Bezüge“.
Damit die Lohnarten beim Export korrekt zugeordnet werden können, ist es erforderlich, in der Spalte „Export-Nr.“ die Lohnart-Nummer einzutragen, die Ihr Steuerberater in seinem Lohnprogramm (z. B. DATEV, Addison, etc.) verwendet.
💡 Hinweis: Die korrekte Zuordnung der Exportnummern ist entscheidend für eine fehlerfreie Verarbeitung der Daten beim Steuerberater. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Kanzlei nach der richtigen Nummer.