# 7. Kurzfristig (110)

## 7.1 Allgemeine Informationen

- Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Jahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. 
    - Nach Eigenart der Beschäftigung begrenzt.
    - Im Voraus vertraglich begrenzt.
- Für kurzfristig Beschäftigte sind die selben Meldungen (bis auf Jahresmeldung) zu machen, wie für versicherungspflichtige Angestellte. -&gt; Meldungen sind bei Minijobzentrale einzureichen.

## 7.2 Sozialversicherungsmerkmale

- Personengruppenschlüssel: 110 
    - Beitrag zur Krankenversicherung: 0 (kein Beitrag)
    - Beitrag zur Rentenversicherung: 0 (kein Beitrag)
    - Beitrag zur Arbeitslosenversicherung: 0 (kein Beitrag)
    - Beitrag zur Pflegeversicherung: 0 (kein Beitrag)
- Bei der aufeinander folgenden Ausübung mehrerer kurzfristiger Beschäftigungen wird die Dauer zusammengerechnet. Wird die Zeitgrenzen von 3 Monaten oder 70 tagen überschritten, sind die Folgetage nach der Überschreitung Sozialversicherungspflichtig in allen Versicherungszweigen.

## 7.3 Steuermerkmale

- Kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich gemäß der Lohnsteuerabzugsmerkmale lohnsteuerpflichtig.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitslohn auch mit 25 % pauschaliert werden: 
    - Beschäftigung ist zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt erforderlich
    - Der Beschäftigte darf nicht länger als <span style="text-decoration: underline;">18 zusammenhängende Arbeitstage</span> beschäftigt werden
    - Die Höhe des Arbeitslohns darf durchschnittlich 120,00 € je Arbeitstag nicht übersteigen
    - Der umgerechnete Arbeitslohn pro Stunde darf 15,00 € nicht übersteigen

Weiterführende Informationen:

- [https://www.haufe.de/thema/kurzfristige-beschaeftigung/](https://www.haufe.de/thema/kurzfristige-beschaeftigung/)
- [https://www.lohn-info.de/personengruppenschluessel\_110.html](https://www.lohn-info.de/personengruppenschluessel_110.html)