3. Freie Lohnarten

Arbeitgeber haben die Möglichkeit den Nettolohn für Arbeitnehmer zu durch steuerfreie Zuwendungen zu erhöhen.

In § 1 SvEV ist zudem geregelt, dass einmalige Einnahmen, laufende Zahlungen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind, auch sozialversicherungsfrei sind.

 

3.1 Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen

 3.1.1 Zuschläge

 

3.1.2 Zuschüsse

 

3.1.3 Bezüge

 

3.1.4 Annehmlichkeiten

Leistungen, die im betrieblichen Interesse erbracht werden. Es darf keine objektive Bereicherung Vorliegen

 

3.1.5 Reisekosten

 

3.1.6 Sonstige Zuwendungen


Revision #14
Created 21 February 2022 11:09:52 by Jakob Berz
Updated 3 June 2022 09:55:12 by Jakob Berz