# 2. Teilzeit (101)

## 2.1 Allgemeine Informationen

- Teilzeitbeschäftigter ist ein Arbeitnehmer, wenn
    
    
    - regelmäßige Arbeitszeit pro Woche ist kürzer als die eines vergleichbaren Vollzeit Arbeitnehmers oder
    - wenn keine regelmäßige Arbeitszeit pro Woche vereinbart ist und die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt.  
        -&gt; [Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) § 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__2.html "Link auf Webseite öffnet in neuem Fenster")
- Ein Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit ist möglich, wenn 
    - Das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und
    - im Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beschäftigt sind.

## 2.2 Sozialversicherungsmerkmale

- Personengruppenschlüssel: 101 
    - Beitrag zur Krankenversicherung: 1 (voller Beitrag)
    - Beitrag zur Rentenversicherung: 1 (voller Beitrag)
    - Beitrag zur Arbeitslosenversicherung: 1 (voller Beitrag)
    - Beitrag zur Pflegeversicherung: 1 (voller Beitrag)
- Gleitzone kann angewendet werden, wenn das monatliche Arbeitsentgelt zwischen 450,01€ und 1.300,00€ liegt und 1.300,00€ regelmäßig nicht überschreitet. 
    - Sozialversicherungspflicht bleibt grundsätzlich bestehen
    - Arbeitgeberanteil bleibt unverändert
    - Arbeitnehmeranteil ist geringer, wobei die Beitragsbelastung mit dem Einkommen ansteigt, bis sie bei 1.300,00€ dem normalen Beitrag entspricht.  
        -&gt; [Anleitung zur Berechnung der Sozialversicherungsabgaben in der Gleitzone](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/Gleitzone-Uebergangsbereich/uebergangsbereich_gleitzone.html#:~:text=die%20Gleitzone%20liegt%20bei%20einem,im%20Monat%20regelm%C3%A4%C3%9Fig%20nicht%20%C3%BCberschreitet.)

## 2.3 Steuermerkmale

- Teilzeit Beschäftigte sind wie Vollzeit Beschäftigte gemäß der Steuerklasse lohnsteuerpflichtig.