# 1. Laufende Lohnarten

Eine Laufende Lohnart kann auch als Bruttolohnart bezeichnet werden, die grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.

- Die Höhe der <span style="text-decoration: underline;">[steuerlichen Abzüge](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/1-steuer "1. Steuer")</span> richtet sich nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (früher Lohnsteuerkarten) des Mitarbeiters.
- Die Höhe der [<span style="text-decoration: underline;">Sozialversicherungsabgaben</span> ](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/3-sozialversicherung "3. Sozialversicherung")richtet sich nach den festgelegten Beitragssätzen der Sozialversicherungszweige.

## 2.1 Lohn / Gehalt

- Die bekannteste Lohnart ist das Gehalt.
- Bei den folgenden Personengruppen hat das Gehalt (meist) einen laufenden Charakter: 
    - [Vollzeit (101)](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/1-vollzeit-101 "1. Vollzeit (101)")
    - [Teilzeit (101)](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/2-teilzeit-101 "2. Teilzeit (101)")
    - [Azubi (102)](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/3-azubi-102 "3. Azubi (102)")
    - [Praktikant (105)](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/4-praktikant-105 "4. Praktikant (105)")
    - [Werkstudent (106)](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/5-werkstudent-106 "5. Werkstudent (106)")
    - [Kurzfristig Beschäftigte (110)](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/7-kurzfristig-110 "7. Kurzfristig (110)")

[<span style="text-decoration: underline;">-&gt; Übersicht der Lohnarten</span>](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/5-erlauterung-zu-lohnarten "5. Erläuterung zu Lohnarten")

## 2.2 Sonstige Bezüge

- Ein sonstiger Bezug bezeichnet den Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn (=laufender Bezug) gezahlt wird.
- Dazu gehören einmalige Arbeitslohnzahlungen (die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden): 
    - Dreizehntes / viersehntes Monatsgehalt
    - Tantieme
    - Prämien
    - Sonderzahlungen
    - Jubiläumszuwendungen
    - Urlaubsgelder
    - Weihnachtsgelder
    - Sonstiger Sachbezug

[<span style="text-decoration: underline;">-&gt; Übersicht der Lohnarten</span>](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/5-erlauterung-zu-lohnarten "5. Erläuterung zu Lohnarten")

## 2.3 Zuschläge

- Ein Zuschlag ist eine Leistung, die zusätzlich zum Grundgehalt für besondere Leistung oder Belastung des Arbeitnehmers gezahlt wird.
- Gängige Zuschläge (mit laufendem Charakter): 
    - Überstundenzuschläge
    - Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG
    - Schichtzuschläge

<span style="text-decoration: underline;">[-&gt; Übersicht der Lohnarten](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/3-zuschlage "3. Zuschläge")</span>

## 2.4 Zulagen

- Eine Zulage ist eine Leistung, die zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt wird.
- Anspruch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.
- Gängige Zulagen: 
    - Erschwerniszulage
    - Leistungszulage
    - Funktionszulage
    - Freiwillige Zulage
    - Soziale Zulage

<span style="text-decoration: underline;">[-&gt; Übersicht der Lohnarten](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/4-zulagen "4. Zulagen")</span>

## 2.5 Zuschüsse

- Ein Zuschuss ist ein Vergütungsbestandteil, der zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird.
- Zuschüsse, die einen mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Mitarbeiters haben, sind grundsätzlich steuerpflichtig und gemäß § 14 Abs. 1 SGB IV auch sozialversicherungspflichtig.

### 2.5.1 Kost und Logis

- Essenszuschüsse, die arbeitstäglich 6,67€ übersteigen sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Zuschüsse zu Logis und Miete sind grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

### 2.5.2 PKW

- Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Kosten für die Fahrt (mit dem PKW) zur ersten Tätigkeitsstätte ersetzt, sind auf diesen Zuschuss Steuern (und Sozialversicherungsabgaben) zu zahlen.   
    [-&gt; Möglichkeit der Pauschalen Versteuerung](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/2-pauschale-lohnarten "2. Pauschale Lohnarten")
- Wird ein Firmenwagen auch zu privaten zwecken genutzt, muss der Fahrer den entstehenden geldwerten Vorteil versteuern. 
    - 1. Möglichkeit: 1 Prozent Regel
    - 2. Möglichkeit: Fahrtenbuch

<span style="text-decoration: underline;">[-&gt; Übersicht der Lohnarten](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/5-zuschusse "5. Zuschüsse")</span>

## 2.6 Entgeltfortzahlung

- Ein Mitarbeiter hat einen Anspruch auf Lohnfortzahlung (=Entgeltfortzahlung) unter bestimmten Voraussetzungen: 
    - Im Krankheitsfall -&gt; Entgeltfortzahlungsgesetz
    - An Feiertagen -&gt; Entgeltfortzahlungsgesetz
    - Währen des Urlaubs -&gt; Bundessurlaubsgesetz
    - Bei Arbeitsverhinderung -&gt; § 616 BGB
    - Wegen Verdienstausfall (durch Tätigkeitsverbot oder durch Kinderbetreuung) -&gt; Infektionsschutzgesetz

Weiterführende Informationen: [https://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung.html#lohnfortzahlung\_krankheit](https://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung.html#lohnfortzahlung_krankheit)

<span style="text-decoration: underline;">[-&gt; Übersicht der Lohnarten](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/5-entgeltfortzahlung "5. Entgeltfortzahlung")</span>

## 2.7 Abgeltung

- Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und der Mitarbeiter hat noch einen Anspruch auf Urlaub, ist dieser vom Arbeitgeber abzugelten.
- Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und der Mitarbeiter hat noch offene Überstunden, die weder bezahlt, noch durch Freizeitausgleich ausgeglichen wurden, sind diese Zeiten vom Arbeitgeber abzugelten.

<span style="text-decoration: underline;">[-&gt; Übersicht der Lohnarten](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/6-abgeltungen "6. Abgeltungen")</span>

## 2.8 Freiwillige Beiträge 

### 2.8.1 Vermögenswirksame Leistungen (vwL)

- Eine vermögenswirksame Leistung ist eine direkte Zahlung vom Gehalt des Arbeitnehmer 
    - Der Arbeitgeber kann sich (freiwillig) an der vwL für den Arbeitnehmer beteiligen (zusätzliche Leistung zum Arbeitsentgelt)
    - Die Höhe der Beteiligung ist dem Arbeitnehmer überlassen, darf aber <span style="text-decoration: underline;">maximal 40€ pro Monat</span> betragen
    - Wenn der Arbeitgeber nur einen Teil der vwL zahlt, kann der Arbeitnehmer den Restbetrag aufstocken (bis zu 40€)
    - Wenn der Arbeitnehmer sich nicht an der vwL beteiligt, kann der Arbeitnehmer diese komplett selbst zahlen
- Der Arbeitgeber führt diese Zahlung (auf Anweisung des Arbeitnehmers) aus
- Die Zahlung erfolgt auf eines vom Arbeitnehmer gewähltes Anlagekonto (z.B. Bausparvertrag oder Banksparplan)
- Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat bestimmte Formen von vwL unter bestimmten Voraussetzungen 
    - Einkommensgrenze für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage bei Bausparverträgen bzw. Aufwendungen zum Wohnungsbau: 17.900€ für Alleinstehende; 35.800€ für Verheiratete
    - Einkommensgrenze für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage bei Vermögensbeteiligungen:   
        20.000€ für Alleinstehende; 40.000€ für Verheiratete  
        <table border="1" style="border-collapse: collapse; width: 100%;"><tbody><tr><td style="width: 23.9604%;">**Anlageart**</td><td style="width: 16.0396%;">**Sparzulage**</td><td style="width: 20%;">**begünstigter Höchstbetrag**</td><td style="width: 17.454%;">**maximale Sparzulage**</td><td style="width: 22.546%;">**Einkommensgrenze**</td></tr><tr><td style="width: 23.9604%;">**Vermögensbeteiligung**</td><td style="width: 16.0396%;">20%</td><td style="width: 20%;">400,00 €</td><td style="width: 17.454%;">80,00 €</td><td style="width: 22.546%;">20.000 € bzw. 40.000 €</td></tr><tr><td style="width: 23.9604%;">**Bausparvertrag / Aufwendungen zum Wohnungsbau**</td><td style="width: 16.0396%;">9%</td><td style="width: 20%;">470,00 €</td><td style="width: 17.454%;">42,30 €</td><td style="width: 22.546%;">17.900 € bzw. 35.800 €</td></tr></tbody></table>

Weiterführende Informationen: [https://www.lohn-info.de/vwl.html](https://www.lohn-info.de/vwl.html)

### 2.8.2 Private Krankenversicherung (PKV) bzw. freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

- Angestellte die privat krankenversichert oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, erhalten einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zum Krankenversicherungsbeitrag (§ 257 SGB V).
- Ermittlung des Beitragszuschusses: 
    - Arbeitnehmer erhält höchstens die Hälfte des Beitrages den er für die PKV bzw. freiwillige GKV zahlt
    - Orientiert sich am Arbeitsentgelt: 
        1. Wenn Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet gilt der normale Höchstsatz
        2. Wenn Arbeitsentgelt Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht wird, wird der Beitragszuschuss durch Multiplikation des Verdienstes mit dem Arbeitgeberanteil ermittelt

Weiterführende Informationen: [https://www.lohn-info.de/privatversichert.html](https://www.lohn-info.de/jahresarbeitsentgeltgrenze.html)

### 2.8.3 Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

- Eine betriebliche Altersvorsorge kann folgendermaßen finanziert werden: 
    - vom Arbeitgeber -&gt; Reine Arbeitgeberfinanzierung
    - vom Arbeitnehmer -&gt; Reine Arbeitnehmerfinanzierung
    - von Arbeitgeber und Arbeitnehmer -&gt; Mischform
- Sobald der Arbeitnehmer an der BAV beteiligt, muss dieser einen Teil (in der Höhe der Beteiligung) des Gehalts umwandeln (="Gehaltsumwandlung")
- Ein Arbeitgeberzuschuss ist dann verpflichtend, wenn sich der Arbeitgeber durch die Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
- Beiträge in die monatlich eine Betrag von 564 € (= 84.600 € (Beitragsbemessungsgrenze) \* 8% / 12 Monate) überschreiten, haben in der Steuer einen laufenden Charakter
- Beiträge in die monatlich eine Betrag von 282 € (= 84.600 € (Beitragsbemessungsgrenze) \* 4% / 12 Monate) überschreiten, haben in der Sozialversicherung einen laufenden Charakter

Weiterführende Informationen: [https://www.lohn-info.de/altersversorgung.html](https://www.lohn-info.de/altersversorgung.html)

<span style="text-decoration: underline;">[-&gt; Übersicht der Lohnarten](https://handbuch.neolohn.de/books/iw3-lohnbuchhaltung/page/8-freiwillige-beitrage "8. Freiwillige Beiträge")</span>