IW 3.4 Netto Be- / Abzüge
1. Allgemeines
- Auf der Lohnabrechnung werden Netto Be-/Abzüge werden nach dem Nettoverdienst aufgeführt
- Durch das Hinzurechnen von Bezügen bzw. durch den Abzug von Abzügen vom Nettoverdienst ergibt sich der Auszahlungsbetrag
- Auf Netto Be-/Abzüge müssen keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden
- Netto Be-/Abzüge haben verschiedene Einsatzbereiche:
- Erstattungen (Bezug)
- Bereits gezahlte Vorschüsse (Abzug)
- Korrekturen aus dem Vormonat (Be-/Abzug)
- Korrekturen von beim Bruttolohn berücksichtigter Lohnarten (Abzug)
- etc.
2. Nettobezug
- Ein Nettobezug wird zum ermittelten Nettolohn hinzugerechnet.
- Nettobezüge sind oft Zahlungen, die nicht zur eigentlichen Entlohnung gehören
2.1 Beispiele für Nettobezüge
- Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
- Auszahlung von Arbeitgeberdarlehn
- Auslagenersatz (wenn Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt)
- Reisekostenersatz (wenn Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt)
- Kindergeld (nur im öffentlichen Dienst vom Arbeitgeber ausgezahlt
2.2 Beispiel aus der Praxis
Der Mitarbeiter Mark Müller erhält ein Bruttogehalt von 4.000 €.
Sie ist in der Steuerklasse 1, und privat versichert, evangelisch (= 8 % Kirchensteuer) und hat keine Kinder.
Monatlich bekommt Mar von seinem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung von 250,00 €.
| Bruttogehalt | 4.000,00 € |
| Gesamtbrutto | 4.000,00 € |
| Steuerliche Abzüge (LSt, Soli, KiSt) | 687,15 € |
| Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, ALV) | 801,00 € |
| Nettoverdienst | 2511,85 € |
|
Nettobezug (Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung) |
+ 250,00 € |
| Auszahlungsbetrag | 2761,85 € |
3. Nettoabzug
- Ein Nettoabzug wird vom ermittelten Nettolohn abgezogen.
3.1 Beispiele für Nettoabzüge
- Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung (bei freiwillig Versicherten)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Sachbezüge (die bei der Ermittlung des Bruttogehalts als Fiktivlohn berücksichtigt wurden)
- Personalrabatte (Verkäufe werden bei monatlicher Personalabrechnung berücksichtigt)
- Miete für Dienstwohnung
- Prämien für Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, die der Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung finanziert
- Tilgungszahlungen
- Sonstige Aufwendungen, die der Arbeitgeber vom Nettolohn abzieht
- Bußgelder (vom Arbeitnehmer Verschuldet)
- Pfändungsgebühren
- Telefongebühren (für die private Nutzung)
3.2 Beispiel aus der Praxis
Die Mitarbeiterin Sissi Sonnenschein erhält ein Bruttogehalt von 3.000 €.
Sie ist in der Steuerklasse 1, gesetzlich Krankenversichert (AOK-Baden Würdenberg), evangelisch (= 8 % Kirchensteuer) und hat keine Kinder.
Monatlich bekommt Sissi von Ihrem Arbeitgeber ein Elektrofahrrad (>25 km/h) zur Verfügung gestellt.
Der geldwerte Vorteil, der sich hieraus ergibt, beträgt monatlich 50 €.
| Bruttogehalt | 3.000,00 € |
| Sachbezug "Dienstrad (Elektrorad > 25 km/h)" | + 50,00 € |
| Gesamtbrutto | 3.050 € |
| Steuerliche Abzüge (LSt, Soli, KiSt) | 417,42 € |
| Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, ALV) | 613,81 € |
| Nettoverdienst | 1968,77 € |
| Nettoabzug (verrechneter Sachbezug "Dienstrad (Elektrorad > 25 km/h)" |
- 50,00 € |
| Auszahlungsbetrag | 1918,77 € |